AGB Geburtsvorbereitungskurs für Paare
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen und in Rechnung gestellt (25 Euro pro Termin), dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich.
Sollte es zu wenig Kursanmeldungen geben, kann der Kurs leider nicht stattfinden.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Partner*innengebühr wird mittlerweile von einigen Krankenkassen übernommen (idR 80-100%). Nachfragen bei den Krankenkassen lohnt sich. Die Gebühr beträgt insgesamt 100 Euro(ermäßigt)/120 Euro(regulär) /140 Euro(großzügig) und wird dem Partner oder der Partnerin privat in Rechnung gestellt. Bitte erst mit vorliegender Rechnung am Ende des Kurses überweisen.
Privatversicherte/Selbstzahlerinnen:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Rechnung für Privatversicherte wird nach der „Verordnung der Gebühren über Hebammenhilfe außerhalb der gesetzl. Krankenkassen“ in der jeweils gültigen Fassung mit dem Faktor 2 erstellt. Für Selbstzahlerinnen 120 Euro.
Private Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife der privaten Krankenkassen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.