Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden die personenbezogenen Daten der Leistungsempfängerin, wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben der Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehört hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit diese für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten entsprechend Art 9 Abs.3 DSGVO.
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen der Fall sein kann.
• Die Hebamme unterliegt gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B.Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinischen erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit dieser Person austauschen, insofern die Leistungsempfängerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt.
• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt auf direktem Wege oder sei es unmittelbar durch die Hebamme oder eine externe Abrechnungsstelle entsprechend §301a Abs. 2 SGB V.
• Im Vertretungsfall durch eine andere Hebamme, entbinde ich die oben genannte Hebamme von Ihrer Schweigepflicht über die von Ihr erhobenen und relevanten Daten für die Vertretungszeit. Die Daten dürfen nur an die Hebamme weitergegeben werden, die der Leistungsempfängerin als vertretende Hebamme genannt wurde.
• Bei privatversicherten Leistungsempfängerinnen erfolgt die Abrechnung direkt über die Leistungsempfängerin
• Kontaktaufnahme und Beratung per WhatsApp unterliegt nicht der DSGVO und geschieht auf eigene Verantwortung
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
AGB Geburtsvorbereitungskurs für Paare
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen und in Rechnung gestellt (25 Euro pro Termin), dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich.
Sollte es zu wenig Kursanmeldungen geben, kann der Kurs leider nicht stattfinden.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Partner*innengebühr wird mittlerweile von einigen Krankenkassen übernommen (idR 80-100%). Nachfragen bei den Krankenkassen lohnt sich. Die Gebühr beträgt insgesamt 100 Euro(ermäßigt)/120 Euro(regulär) /140 Euro(großzügig) und wird dem Partner oder der Partnerin privat in Rechnung gestellt. Bitte erst mit vorliegender Rechnung am Ende des Kurses überweisen.
Privatversicherte/Selbstzahlerinnen:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Rechnung für Privatversicherte wird nach der „Verordnung der Gebühren über Hebammenhilfe außerhalb der gesetzl. Krankenkassen“ in der jeweils gültigen Fassung mit dem Faktor 2 erstellt. Für Selbstzahlerinnen 120 Euro.
Private Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife der privaten Krankenkassen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.